Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod gehört nicht zu den leichtesten Themen, aber aus unserer Erfahrung wissen wir, dass rechtzeitig verfasste Verfügungen über das eigene Lebensende eine große Entlastung für die ganze Familie sind. Auch Verfügungen im Krankheitsfall sind sinnvoll.
Die Patientenverfügung legt Ihre Wünsche bezüglich der Behandlung im Falle einer schwerwiegenden Krankheit verbindlich fest. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen später einmal Ihre Wünsche nicht mehr äußern können, tritt die Patientenverfügung in Kraft. Damit können Sie außerdem bestimmen, welche Therapien ausdrücklich nicht angewendet werden sollen. Grundsätzlich empfiehlt sich hier auch eine Betreuungsverfügung.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und ggf. auch zur gesetzlichen Absicherung mit Ihrem Rechtsanwalt darüber. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie viele Informationen, Formulierungshilfen und Downloads zu diesem Thema.
Die Organspende ist ein viel diskutiertes Thema. Dabei geht es darum, zu Lebzeiten festzulegen, dass im eigenen Sterbefall ein oder mehrere Organe an lebensbedrohlich erkrankte Menschen per Transplantation gespendet werden dürfen. Mit einem Organspenderausweis können Sie festlegen, ob Sie der Maßnahme zustimmen oder diese auch generell ablehnen. Darüber hinaus kann fixiert werden, welche Organe Sie zur Spende freigeben.
Die Organspende kann für andere Menschen lebensrettend sein. Es gibt jedoch auch Menschen, die persönliche, ethische oder moralische Bedenken hierzu haben. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und engen Freunden darüber.
Auf der nachfolgenden Internetseite finden Sie weitere Informationen sowie einen Organspenderausweis zum Downloaden:
Hinweis: Eine Organspende und eine Patientenverfügung können sich gegenseitig ausschließen. Lassen Sie sich beraten!
Ihre persönlichen Entscheidungen rund um die spätere Bestattung werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich festgelegt. Gleichzeitig können Sie auch die Finanzierung sämtlicher Bestattungskosten zuverlässig absichern. Sprechen Sie hierzu Ihren Bestatter an, er wird Ihnen gerne konkrete Informationen geben.
Die Pflege des eigenen Grabes hat sich zu einer der wesentlichen Sorgen in der Vorsorgeplanung entwickelt. Eine individuelle Pflege durch einen Gärtner erschien bislang häufig zu kostspielig. In den letzten Jahren haben sich aus diesem Grund viele für ein „Rasengrab“ entschieden. Das muss heute nicht mehr sein! Mit einfach gepflegten und bepflanzten Grabstätten gibt es zahlreiche Alternativen bis hin zu aufwendiger gestalteten Gemeinschaftsgrabstätten, die aber ihren individuellen Ort behalten.
Bedenkt man die für sich selbst entfallende regelmäßige Arbeit und die Pflanzenkosten, ist aber auch die traditionelle Grabpflege durch einen Gärtner gar nicht so teuer.