Erbrecht und Testament

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick zu wichtigen Fragen bezüglich der Erbschaft vermitteln. Bitte beachten Sie, dass wir Sie in juristischer Hinsicht nicht beraten dürfen. Gerne empfehlen wir Ihnen Adressen von Rechtanwälten und Notaren, die Sie professionell unterstützen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt eindeutig die rechtliche Erbfolge. Neben dem Ehepartner haben zuerst die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Hierzu zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Darüber hinaus sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen unzureichend sein oder durchbrochen werden, z. B. um einem engen Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, wird das Erstellen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der auch nur bestimmten Gegenstände im Wege eines sogennanten Vermächtnisses enthalten kann, erforderlich.

Das Testament

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein notariell erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten, im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament, anbieten.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie hierzu weitere wichtige Informationen: www.bmjv.de

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